Anbei finden Sie den aktuellen Elternbrief des Bundesministers zur Schulöffnung am 17.5. und Informationen zur Ausstellung von Corona-Testpässen für getestete Kinder.
Wichtig und neu ist, dass auch die Schule im Rahmen der aktuellen Regelungen des Gesundheitsministeriums als „befugte Stelle“ für das Ausstellen von Nachweisen über Corona Tests gilt. Das bedeutet, dass ein Nachweis über ein negatives Testergebnis als „Eintrittsberechtigung“ an jenen Orten gilt, die laut Gesundheitsministerium ausschließlich mit der Vorlage dieses gültigen Nachweises betreten werden dürfen. (Wirtshaus, Friseur, ...)
Bitte beachten Sie, dass wir derartige Nachweise erst ausstellen können, wenn wir die Pässe vom Ministerium bekommen haben. (Mitte/Ende nächster Woche)